Das Reinheitsgebot gilt nicht nur für das deutsche Bier, sondern ebenso auch für den hiesigen Sekt. Denn »b. A.« (bestimmte Anbaugebiete) bezeichnet Sekt, dessen Cuvée ausschließlich aus Weinen eines einzigen deutschen Weinanbaugebietes stammt. Da wird nichts gemischt und nichts getauscht. Muss auch nicht, denn jede der 13 Regionen steht für einen eigenen geschmacklichen Charakter.