In den Zeiten des Sektbooms wurde eine Schaumweinsteuer schon vor dem Ersten Weltkrieg von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt. Im Laufe des letzten Jahrhunderts änderte sich dann zwar hin und wieder ihr Name – mal hieß sie Banderolensteuer, dann Staffelsteuer oder auch Wertsteuer – die Abgabe selbst blieb aber durchgängig bestehen. Bis heute.
Wir entrichten diese Verbrauchssteuer für handelsüblichen Sekt zurzeit mit 136 Euro je Hektoliter. Wer also eine 0,75-Liter-Flasche kauft, bezahlt davon 1,02 Euro Schaumweinsteuer. Etwa 450 Millionen Euro werden auf diese Weise jährlich vom Staat eingenommen. Eine ganz schöne Summe.